Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerbetriebe
Stand: 8. August 2026
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen foodfyp UG (haftungsbeschränkt) und den gastronomischen Betrieben — Restaurants, Foodtrucks, Imbissen und vergleichbaren Anbietern —, die ihre Gerichte über foodfyp anbieten.
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Für Gäste, die über foodfyp bestellen, gelten eigene Bedingungen; sie sind nicht Gegenstand dieses Textes.
Die Überschriften dienen der Orientierung. Verweise auf Paragraphen meinen die Paragraphen dieser Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich ein Gesetz genannt ist.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Vertragspartner des Partners ist foodfyp UG (haftungsbeschränkt), Gänsestieg 27A, 22549 Hamburg, Deutschland, vertreten durch Alexander Frikel (nachfolgend „foodfyp“).
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, mit denen ein gastronomischer Betrieb (nachfolgend „Partner“) seine Gerichte über foodfyp anbietet und foodfyp Bestellungen an ihn vermittelt.
Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertrag mit einem Verbraucher kommt auf ihrer Grundlage nicht zustande.
Eigene Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn foodfyp ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Zusammenarbeit in Kenntnis von ihnen aufnimmt. Abweichungen gelten nur, wenn foodfyp ihnen in Textform zugestimmt hat.
Vereinbarungen, die die Parteien für den Einzelfall in Textform treffen, gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Begriffsbestimmungen
In diesen Bedingungen werden die folgenden Begriffe durchgehend in der hier festgelegten Bedeutung verwendet.
- Feed: die Abfolge kurzer Videos in der foodfyp-App, in der Gästen Gerichte gezeigt werden und aus der heraus sie bestellen können.
- Gast: die natürliche Person, die über die foodfyp-App ein Gericht bestellt.
- Gericht: eine Speise oder ein Getränk, die der Partner über den Feed anbietet, einschließlich der zugehörigen Angaben zu Zusammensetzung, Preis und Verfügbarkeit.
- Bestellung: die über die foodfyp-App abgegebene Erklärung eines Gastes, bestimmte Gerichte eines Partners zu erwerben, und der daraufhin zwischen Gast und Partner geschlossene Vertrag.
- Bruttowarenwert: die Summe der Preise der bestellten Gerichte einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer, ohne Liefergebühren des Partners und ohne Trinkgeld.
- Abholung: der Erfüllungsweg, bei dem der Gast die Bestellung am Standort des Partners abholt.
- Selbstlieferung: der Erfüllungsweg, bei dem der Partner die Bestellung mit eigenem Personal oder von ihm beauftragten Dritten zum Gast bringt.
- Standort: eine Betriebsstätte des Partners unter einer Anschrift, über die Bestellungen erfüllt werden.
- Portal: der passwortgeschützte Bereich, in dem der Partner Speisekarte, Öffnungszeiten, Bestellungen und Abrechnungen verwaltet.
- Partnerkonto: der Zugang eines Partners zum Portal, über den seine Standorte geführt werden.
§ 3 Vermittlerrolle und Leistungen von foodfyp
foodfyp betreibt den Feed und vermittelt darüber Bestellungen an Partner. foodfyp tritt dabei ausschließlich als Vermittler auf.
Der Vertrag über die bestellten Gerichte kommt allein zwischen dem Gast und dem Partner zustande. foodfyp schuldet dem Gast weder die Zubereitung noch die Beschaffenheit noch die Übergabe eines Gerichts und wird nicht Verkäufer der Gerichte.
foodfyp erbringt gegenüber dem Partner folgende Leistungen: Darstellung seiner Gerichte und der zugehörigen Videos im Feed, Entgegennahme der Bestellungen von Gästen und deren Weiterleitung an den Standort, Bereitstellung des Portals, Abwicklung der Zahlungen über den Zahlungsdienstleister nach § 8 sowie Abrechnung der Provision.
Im Standardtarif nach § 7 Absatz 1 erbringt foodfyp zusätzlich die folgenden Leistungen: die Übernahme einer bestehenden Speisekarte von einem anderen Anbieter, eine persönliche Betreuung des Partners und die Begleitung durch das Onboarding bis zur ersten vermittelten Bestellung.
foodfyp darf Gestaltung und Funktionsumfang von Feed und Portal weiterentwickeln, solange der Vertragszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird. Für Änderungen dieser Bedingungen gilt § 16.
Eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Feed und Portal ist nicht geschuldet. Wartungsarbeiten führt foodfyp nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Bestellzeiten durch und kündigt planbare Arbeiten im Portal an.
§ 4 Registrierung und Vertragsschluss
Der Partner meldet sich über das Anmeldeformular an und macht dort die verlangten Angaben zu seinem Betrieb, zur Anschrift des Standorts und zu der Ansprechperson, die das Partnerkonto führt. Die Angaben müssen richtig und vollständig sein.
foodfyp sendet an die angegebene E-Mail-Adresse einen Bestätigungscode. Mit der Eingabe des Codes bestätigt der Partner, dass er über diese Adresse erreichbar ist; die Anmeldung ist damit eingereicht, aber noch nicht angenommen.
foodfyp prüft die Anmeldung und kann dazu Nachweise verlangen, insbesondere zur Gewerbeanmeldung, zur Eintragung im Handelsregister und zur lebensmittelrechtlichen Registrierung des Standorts.
Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Partnerkontos zustande. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht; eine Ablehnung teilt foodfyp in Textform mit.
Je Anschrift wird ein Standort geführt. Weitere Standorte werden jeweils gesondert angemeldet und gesondert freigeschaltet.
Eine Tarifwahl trifft der Partner bei der Anmeldung nicht. Mit der Freischaltung gilt für alle über dieses Partnerkonto geführten Standorte zunächst der Pilottarif nach § 7 Absatz 2; seine 3 Monate beginnen mit der Freischaltung. Danach gilt der Standardtarif nach § 7 Absatz 1, ohne dass es dafür einer weiteren Erklärung bedarf.
§ 5 Pflichten des Partners
Der Partner erbringt seine Leistungen gegenüber dem Gast in eigener Verantwortung. Er hält dabei alle für seinen Betrieb geltenden Vorschriften ein, insbesondere das Lebensmittel- und Hygienerecht nach dem LFGB und der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse und Registrierungen.
Die Angaben zu seinen Gerichten müssen richtig, vollständig und aktuell sein. Das gilt für Bezeichnung, Zusammensetzung, Portionsgröße, Preis und Verfügbarkeit ebenso wie für die Öffnungs- und Bestellzeiten des Standorts.
Der Partner gibt die kennzeichnungspflichtigen Allergene nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Anhang II und Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) sowie die kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe an. Diese Angaben müssen dem Gast nach Artikel 14 LMIV vor Abgabe der Bestellung zur Verfügung stehen; er pflegt sie deshalb im Portal.
Die Preise gibt der Partner als Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und aller Preisbestandteile nach der Preisangabenverordnung an. Der im Feed angezeigte Preis ist der Preis, den der Gast für das Gericht zahlt.
Ändert sich etwas an Rezeptur, Preis, Verfügbarkeit oder Öffnungszeiten, aktualisiert der Partner die Angaben unverzüglich im Portal. Gerichte, die er nicht anbieten kann, deaktiviert er, statt Bestellungen darauf abzulehnen.
Während der im Portal hinterlegten Bestellzeiten ist der Partner über das Portal erreichbar, nimmt eingehende Bestellungen an oder lehnt sie ab und hält das dafür genutzte Endgerät betriebsbereit.
Die Zugangsdaten zum Partnerkonto sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Besteht der Verdacht, dass ein Dritter Zugang erlangt hat, unterrichtet der Partner foodfyp unverzüglich.
Über behördliche Maßnahmen, die den Betrieb des Standorts betreffen — insbesondere eine Untersagung oder Schließung —, unterrichtet der Partner foodfyp unverzüglich.
§ 6 Videos und Bilder
Die im Feed gezeigten Videos und Bilder stammen entweder vom Partner oder werden von foodfyp erstellt. Wer das Material erstellt hat, entscheidet darüber, wem die Rechte daran zustehen.
An Material, das der Partner bereitstellt oder bereitstellen lässt, behält er seine Rechte. Er räumt foodfyp daran ein einfaches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages ein, das die Nutzung im Feed und in der Bewerbung von foodfyp umfasst, einschließlich der Wiedergabe auf Kanälen Dritter.
Dieses Nutzungsrecht schließt die für die Veröffentlichung notwendige Bearbeitung ein — Zuschnitt, Kürzung, Farbanpassung, Untertitel und Kennzeichnungen — sowie das Recht, Dienstleistern wie Rechenzentren, Auslieferungsnetzen und App-Stores die technisch erforderlichen Nutzungen zu gestatten. Der Kern der Aussage des Materials darf dabei nicht verändert werden.
Der Partner sichert zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für diese Nutzung erforderlich sind. Das betrifft insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Marken- und Kennzeichenrechte, Rechte an verwendeter Musik sowie die Einwilligung aller abgebildeten Personen.
Werden gegen foodfyp Ansprüche Dritter erhoben, weil vom Partner bereitgestelltes Material Rechte verletzt, stellt der Partner foodfyp von diesen Ansprüchen frei und ersetzt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. foodfyp unterrichtet den Partner unverzüglich über solche Ansprüche und gibt ohne Abstimmung mit ihm kein Anerkenntnis ab.
An Material, das foodfyp selbst erstellt hat, stehen die Rechte foodfyp zu. Der Partner darf es während der Vertragslaufzeit unentgeltlich für die eigene Darstellung des Standorts verwenden; dieses Recht endet mit dem Vertrag, sofern die Parteien nichts anderes in Textform vereinbaren.
Mit dem Ende des Vertrages endet das Nutzungsrecht nach Absatz 2. foodfyp nimmt das Material des Partners innerhalb einer angemessenen Frist aus dem Feed. Unberührt bleiben Kopien in Zwischenspeichern Dritter, auf die foodfyp keinen Zugriff hat, Belege, die foodfyp zu Nachweiszwecken aufbewahrt, und Veröffentlichungen, die der Partner selbst veranlasst hat.
§ 7 Vergütung
Für die Vermittlung einer Bestellung erhält foodfyp eine Provision. Sie beträgt 8 % des Bruttowarenwerts, wenn der Gast die Bestellung abholt, und 15 % des Bruttowarenwerts, wenn der Partner die Bestellung selbst ausliefert.
Für jeden Partner gilt zunächst der Pilottarif; er wird nicht gewählt, sondern gilt kraft dieses Vertrages. In den ersten 3 Monaten ab Freischaltung beträgt die Provision 5 % bei Abholung und 10 % bei Selbstlieferung. Die in § 3 genannten Zusatzleistungen — Übernahme einer bestehenden Speisekarte, persönliche Betreuung und Begleitung durch das Onboarding — sind im Pilottarif nicht enthalten.
Nach Ablauf dieser 3 Monate gelten ohne weiteres die Sätze nach Absatz 1. foodfyp kündigt den Wechsel mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Der Partner kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden des Wechsels kündigen; die Kündigung wirkt dann abweichend von § 14 Absatz 2 zum Stichtag des Wechsels, so dass der Partner den höheren Satz nicht mehr zahlt.
Bemessungsgrundlage ist der Bruttowarenwert, also der Betrag einschließlich Umsatzsteuer, den der Gast für die Waren zahlt. Liefergebühren, die der Partner selbst erhebt, gehören nicht dazu. Auf die Provision kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.
Für die Vermittlungsleistung fallen weitere Entgelte nicht an. Es gibt keine Grundgebühr, keine Einrichtungsgebühr und keine feste Gebühr je Bestellung. Werbeleistungen, die der Partner gesondert und freiwillig bucht, sind von dieser Aussage nicht erfasst; sie werden gesondert vergütet und können nach § 8 Absatz 8 verrechnet werden.
Eine kostenlose Testphase gibt es nicht. Der Pilottarif nach Absatz 2 ist keine solche: Er ist ein niedrigerer Provisionssatz für einen befristeten Zeitraum, keine Befreiung von der Provision.
§ 8 Zahlungsabwicklung über Stripe
Die Zahlungen der Gäste werden über Stripe Connect abgewickelt. foodfyp oder der von foodfyp eingesetzte Zahlungsdienstleister vereinnahmt die Zahlung des Gastes im Namen und für Rechnung des Partners. Mit der Zahlung des Gastes ist dessen Schuld gegenüber dem Partner getilgt, auch wenn der Betrag den Partner erst später erreicht.
Der Partner eröffnet dafür ein Konto beim Zahlungsdienstleister und macht die dort verlangten Angaben, insbesondere zur Identifizierung des Betriebs und zur Bankverbindung. Das ist eine Mitwirkungspflicht: Solange dieses Konto nicht freigeschaltet ist, kann ein Standort nicht bestellbar geschaltet werden. Für das Verhältnis zwischen dem Partner und dem Zahlungsdienstleister gelten zusätzlich dessen eigene Bedingungen.
Die dem Partner zustehenden Beträge — der Bruttowarenwert nebst den von ihm erhobenen Liefergebühren, abzüglich der Provision nach § 7 und abzüglich der nach Absatz 8 Satz 3 verrechneten Beträge für Werbeleistungen — werden über sein verbundenes Zahlungskonto ausgekehrt, nach dem dort hinterlegten Auszahlungsrhythmus auf das dort angegebene Bankkonto. Die Entgelte des Zahlungsdienstleisters trägt foodfyp; dem Partner werden sie nicht berechnet.
foodfyp stellt dem Partner für jeden Abrechnungszeitraum eine Abrechnung im Portal bereit. Sie weist die vermittelten Bestellungen, den Bruttowarenwert, die Provision und die darauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer aus. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Gerichte gegenüber dem Gast bleibt Sache des Partners.
Wird eine Bestellung ganz oder teilweise erstattet, entfällt die Provision im selben Umfang; ein bereits abgerechneter Betrag wird dem Partner gutgeschrieben oder mit der nächsten Abrechnung verrechnet.
Rückbelastungen einer Zahlung gehen zulasten des Partners, soweit sie darauf beruhen, dass die Bestellung nicht, verspätet oder mangelhaft erfüllt wurde. Beruhen sie auf anderen Umständen, insbesondere auf einem Missbrauch des Zahlungsmittels, trägt der Partner sie nicht.
Einwendungen gegen eine Abrechnung erhebt der Partner unverzüglich nach ihrer Bereitstellung in Textform. Die Prüfung einer Einwendung richtet sich nach § 18.
Der Partner kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. foodfyp darf ihre Provisionsansprüche mit den über den Zahlungsdienstleister auszuzahlenden Beträgen verrechnen. Bucht der Partner gesondert Werbeleistungen, darf foodfyp die daraus geschuldeten Beträge in gleicher Weise verrechnen.
§ 9 Abholung und Selbstlieferung
Eine über foodfyp vermittelte Bestellung wird auf genau einem von zwei Wegen erfüllt: durch Abholung des Gastes am Standort oder durch Selbstlieferung des Partners. foodfyp erbringt keine Lieferleistung, stellt keine Auslieferer und schuldet den Transport der Gerichte nicht.
Der Partner legt im Portal fest, welche dieser Wege er anbietet. Bietet er Selbstlieferung an, legt er dort auch das Liefergebiet und die Liefergebühr fest; die Liefergebühr steht ihm zu und gehört nicht zur Bemessungsgrundlage der Provision.
Eingehende Bestellungen nimmt der Partner unverzüglich an oder lehnt sie ab. Eine angenommene Bestellung ist zu der Zeit fertiggestellt, die er dem Gast bei der Annahme genannt hat.
Der Partner verpackt die Bestellung so, dass sie für den Transport geeignet ist: mit für Lebensmittel zugelassenem Material, ausreichend dicht und erkennbar verschlossen, damit der Gast eine Öffnung bemerkt. Die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz treffen den Partner.
Warme Gerichte werden warm, kühlpflichtige Gerichte gekühlt übergeben. Der Partner wählt Verpackung und Bereitstellungszeitpunkt so, dass die lebensmittelrechtlich erforderlichen Temperaturen bis zur Übergabe an den Gast eingehalten werden.
Bei Abholung hält der Partner die Bestellung ab dem genannten Zeitpunkt sachgerecht bereit und gibt sie gegen Nennung der Bestellnummer aus.
Bei Selbstlieferung liefert der Partner mit eigenem Personal oder von ihm beauftragten Dritten. Er verantwortet die dabei geltenden arbeits-, gewerbe- und straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Gast über. Verzögert sich die Lieferung erheblich, unterrichtet der Partner den Gast über das Portal.
Kann eine bereits angenommene Bestellung nicht erfüllt werden, unterrichtet der Partner foodfyp unverzüglich über das Portal, damit die Zahlung des Gastes erstattet werden kann.
§ 10 Reihenfolge im Feed
In welcher Reihenfolge einem Gast Videos im Feed gezeigt werden, bestimmt foodfyp automatisiert. Dieser Paragraph beschreibt die Hauptparameter und ihre Bedeutung zueinander in Grundzügen, wie es Artikel 5 der Verordnung (EU) 2019/1150 verlangt.
Jedes Video erhält eine Punktzahl aus fünf Teilwerten, die foodfyp gewichtet zusammenzählt. Die folgende Aufzählung nennt die Teilwerte in der Reihenfolge ihres Gewichts, beginnend mit dem stärksten. Die Gewichte selbst nennt dieser Vertrag nicht: sie sind Einstellwerte, die foodfyp im Betrieb nachjustiert, und eine hier festgeschriebene Zahl wäre nach der nächsten Anpassung falsch.
Neben der Punktzahl wirkt eine Vielfaltsregel: Erscheint ein Video eines Standorts, so wird ein weiteres Video desselben Standorts, das innerhalb der folgenden drei Videos an der Reihe wäre, nicht nach hinten gestellt, sondern aus der Liste entfernt. Es wird dem Gast auch auf den folgenden Seiten nicht nachgereicht, weil die Regel auf die gesamte Auswahl angewandt wird, bevor sie in Seiten geteilt wird. Ein Standort mit mehreren Videos erreicht den einzelnen Gast dadurch mit weniger Videos, als seine Punktzahlen ergäben. Das ist gewollt und begünstigt Abwechslung gegenüber der reinen Punktzahl.
Ein Standort, bei dem ein Gast noch nicht bestellt hat, hat bei dem Teilwert aus Nutzungsgeschichte keinen Vorsprung: Dieser Teilwert bleibt für ihn zunächst am unteren Ende. Da er das geringste Gewicht der fünf Teilwerte trägt, bestimmt sich die Reihenfolge für einen solchen Standort vor allem aus den übrigen Kriterien. Eine Gleichbehandlung mit einem dem Gast bereits bekannten Standort ist damit nicht zugesagt.
Auf der ersten Seite des Feeds mischt foodfyp bezahlte Platzierungen unter die nach den Absätzen 2 und 3 sortierten Videos; auf den folgenden Seiten geschieht das nicht. Eine Vergütung beeinflusst also, ob und an welcher Stelle ein Video zusätzlich eingeblendet wird, sie verändert aber die Punktzahl eines Videos nach Absatz 2 nicht und wirkt sich auf die Reihenfolge der übrigen Videos nicht aus. Bezahlte Platzierungen sind als solche gekennzeichnet und für den Gast erkennbar.
Der Tarif nach § 7 wirkt sich auf die Reihenfolge nicht aus. foodfyp bietet keine eigenen Gerichte an und kann deshalb keine eigenen Angebote bevorzugen.
foodfyp kann die Teilwerte und ihre Gewichtung weiterentwickeln. Eine Änderung, die diese Beschreibung unrichtig werden ließe, kündigt foodfyp mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden nach § 16 an.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Position, auf eine bestimmte Zahl von Aufrufen oder auf eine bestimmte Sichtbarkeit besteht nicht.
Die Teilwerte sind, nach ihrem Gewicht geordnet:
- die Übereinstimmung der Schlagworte des Videos mit den Vorlieben des Gastes, wie sie sich aus seinem bisherigen Verhalten in der App ergeben — der stärkste Teilwert,
- die Beliebtheit des Videos, die sich gegenwärtig im Wesentlichen aus den Likes ergibt,
- die Entfernung zwischen dem Gast und dem Standort,
- das Alter des Videos, dessen Gewicht mit zunehmendem Alter exponentiell abnimmt,
- die bisherige Nutzungsgeschichte des Gastes, also wie oft er bei diesem Standort bestellt hat und wie gut dessen Küchenrichtung zu seinen Vorlieben passt.
§ 11 Bewertungen
Bewerten kann nur, wer über foodfyp bei dem betreffenden Standort bestellt hat, und zwar erst nach Abschluss der Bestellung. Jede Bestellung kann einmal bewertet werden.
Der Partner darf Bewertungen nicht beeinflussen. Er gewährt Gästen für die Abgabe oder die Änderung einer Bewertung keine Vorteile und lässt Bewertungen nicht durch eigene Beschäftigte oder durch beauftragte Dritte abgeben.
Der Partner kann die Entfernung einer ihn betreffenden Bewertung anregen. Er richtet die Anregung über das Portal oder in Textform an support@foodfyp.com und gibt an, worauf er sie stützt. Über die Entfernung entscheidet foodfyp; § 18 bleibt daneben anwendbar.
Ein Anspruch auf Entfernung einer Bewertung besteht nicht, soweit sie eine zulässige Meinungsäußerung oder eine zutreffende Tatsachenbehauptung enthält.
foodfyp entfernt eine Bewertung, wenn sie rechtswidrig oder offensichtlich unzutreffend ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn sie
- einen strafbaren, beleidigenden oder diskriminierenden Inhalt hat,
- unwahre Tatsachenbehauptungen über den Partner enthält,
- personenbezogene Daten Dritter oder Beschäftigter des Partners preisgibt,
- Werbung oder einen Verweis auf ein fremdes Angebot enthält,
- sich erkennbar nicht auf die bewertete Bestellung bezieht oder
- erkennbar erkauft, im Auftrag abgegeben oder auf andere Weise manipuliert ist.
§ 12 Haftung
foodfyp haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet foodfyp nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung von foodfyp ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten haftet foodfyp nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Sicherung der Daten durch den Partner eingetreten wäre.
Die Beschränkungen der Absätze 2 bis 4 gelten auch für die Haftung für gesetzliche Vertreter, Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen von foodfyp.
Für die Gerichte und ihre Beschaffenheit haftet der Partner. Er stellt foodfyp von Ansprüchen frei, die Gäste, Behörden oder sonstige Dritte gegen foodfyp erheben, weil ein Gericht mangelhaft war, weil gegen Lebensmittel-, Kennzeichnungs- oder Produktrecht verstoßen wurde oder weil die Angaben zu einem Gericht unrichtig oder unvollständig waren. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. foodfyp unterrichtet den Partner unverzüglich über solche Ansprüche und gibt ohne Abstimmung mit ihm kein Anerkenntnis ab.
§ 13 Datenschutz
foodfyp und der Partner verarbeiten die personenbezogenen Daten der Gäste jeweils als eigenständig Verantwortliche im Sinne des Artikels 4 Nummer 7 DSGVO. foodfyp verarbeitet sie für den Betrieb des Feeds und die Vermittlung der Bestellung, der Partner für die Erfüllung der Bestellung und für seine eigenen gesetzlichen Pflichten.
Eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Artikel 26 DSGVO ist nicht gewollt. Sollte sie für einen einzelnen Verarbeitungsvorgang gleichwohl bestehen, treffen die Parteien dazu eine Vereinbarung. Verarbeitet eine Partei Daten im Auftrag der anderen, schließen sie zuvor eine Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO.
Die Daten, die foodfyp dem Partner zur Erfüllung einer Bestellung übermittelt — insbesondere Name des Gastes, Bestellinhalt und bei Selbstlieferung Lieferanschrift und Telefonnummer —, verwendet der Partner ausschließlich zu diesem Zweck. Für eigene Werbung darf er sie nur mit einer Einwilligung des Gastes verwenden. Er löscht sie, sobald sie für die Erfüllung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Der Partner trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Artikel 32 DSGVO und verpflichtet die Personen, die diese Daten verarbeiten, zur Vertraulichkeit.
Wird einer Partei eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, die über foodfyp vermittelte Bestellungen betrifft, unterrichtet sie die andere unverzüglich und unterstützt sie bei den Pflichten aus den Artikeln 33 und 34 DSGVO.
Welche Daten foodfyp über den Partner und seine Ansprechpersonen verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung für Partner in ihrer jeweils geltenden Fassung. Auskunfts- und Löschungsverlangen sowie sonstige Anliegen zum Datenschutz richtet der Partner an datenschutz@foodfyp.com.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
Der Partner kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform zum Ende eines Kalendermonats kündigen. foodfyp kann ordentlich nur mit einer Frist von 30 Tagen und nur unter Angabe der Gründe in Textform kündigen; das entspricht Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1150. Bestellungen, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung eingegangen sind, werden noch abgewickelt und abgerechnet.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt; die Frist nach Absatz 2 gilt für sie nicht. Ein wichtiger Grund liegt für foodfyp insbesondere vor, wenn der Partner wiederholt gegen lebensmittelrechtliche Pflichten verstößt, Bestellungen dauerhaft nicht annimmt oder Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht erfüllt.
Kündigungen sind in Textform an support@foodfyp.com oder an foodfyp UG (haftungsbeschränkt), Gänsestieg 27A, 22549 Hamburg, Deutschland zu richten.
§ 15 Sperrung
foodfyp kann die Sichtbarkeit eines Standorts im Feed einschränken, einzelne Inhalte oder Gerichte entfernen oder das Partnerkonto vorübergehend sperren, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Die Maßnahme darf nicht weiter gehen, als es der Grund erfordert.
foodfyp teilt die Maßnahme dem Partner in Textform mit und nennt dabei die Gründe. Die Mitteilung geht dem Wirksamwerden voraus, damit der Partner den Grund ausräumen kann, soweit er ausräumbar ist.
Bei einer Gefahr für die Gesundheit von Gästen, bei einer behördlichen Untersagung des Betriebs und in den Fällen, in denen foodfyp gesetzlich zu sofortigem Handeln verpflichtet ist, wirkt die Maßnahme sofort. Die Begründung reicht foodfyp dann unverzüglich nach.
Bereits angenommene Bestellungen werden abgewickelt, soweit das noch möglich und für die Gäste zumutbar ist. Die Maßnahme wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist.
Der Partner kann eine Maßnahme nach diesem Paragraphen nach § 18 beanstanden. Das Recht beider Parteien zur Kündigung bleibt unberührt. Eine Sperrung ersetzt die ordentliche Kündigung nach § 14 Absatz 2 nicht und verkürzt deren Frist nicht.
Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:
- einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen die Pflichten aus § 5 oder § 9,
- dem begründeten Verdacht, dass von den Gerichten des Standorts eine Gefahr für die Gesundheit von Gästen ausgeht,
- unrichtigen oder irreführenden Angaben in der Speisekarte oder in den Videos,
- einem Verstoß gegen § 6, insbesondere der Verletzung von Rechten Dritter durch bereitgestelltes Material,
- einem Versuch, Bewertungen oder die Reihenfolge im Feed zu manipulieren,
- einem Zahlungsrückstand des Partners trotz Mahnung,
- einer behördlichen Untersagung oder Schließung des Standorts,
- dem Wegfall der Freischaltung des Zahlungskontos nach § 8.
§ 16 Änderungen dieser Bedingungen
foodfyp kann diese Bedingungen ändern, insbesondere wenn sich die Rechtslage oder die höchstrichterliche Rechtsprechung ändert, wenn neue oder geänderte Funktionen eine Regelung erfordern oder wenn sich die Abläufe der Zusammenarbeit ändern.
Eine Änderung kündigt foodfyp mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Die Ankündigung enthält den geänderten Text und den Zeitpunkt, zu dem er gelten soll.
Der Partner kann der Änderung bis zum Wirksamwerden in Textform widersprechen. Widerspricht er nicht, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung weist foodfyp in der Ankündigung gesondert hin.
Widerspricht der Partner, tritt die Änderung ihm gegenüber nicht in Kraft. In diesem Fall kann jede Partei den Vertrag nach § 14 kündigen.
Unabhängig davon kann der Partner den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; die Kündigung wirkt dann abweichend von § 14 Absatz 2 zu dem Tag, an dem die Änderung wirksam würde.
Der Wechsel vom Pilottarif auf den Standardtarif nach § 7 Absatz 3 ist keine Änderung im Sinne dieses Paragraphen. Er ist bereits Inhalt dieses Vertrages; für seine Ankündigung gilt § 7 Absatz 3.
§ 17 Mitteilungen
Erklärungen nach diesen Bedingungen — insbesondere Kündigung, Widerspruch, Ankündigung, Beanstandung und Beschwerde — bedürfen der Textform nach § 126b BGB, soweit nichts anderes bestimmt ist. Eine E-Mail und eine Nachricht über das Portal genügen dieser Form.
foodfyp richtet Erklärungen an die im Partnerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse oder stellt sie im Portal bereit. Der Partner richtet Erklärungen an support@foodfyp.com oder an foodfyp UG (haftungsbeschränkt), Gänsestieg 27A, 22549 Hamburg, Deutschland.
Der Partner hält die im Partnerkonto hinterlegten Kontaktdaten aktuell und ruft Nachrichten im Portal in Abständen ab, die dem laufenden Betrieb entsprechen.
Eine an die zuletzt hinterlegte Adresse gesendete Erklärung gilt als zugegangen, sobald der Partner unter gewöhnlichen Umständen von ihr Kenntnis nehmen kann; bei einer E-Mail ist das der auf die Absendung folgende Werktag. Der Nachweis, dass die Erklärung ihn nicht oder später erreicht hat, bleibt dem Partner unbenommen.
Hat der Partner eine unrichtige oder nicht mehr genutzte Adresse hinterlegt, trägt er die Folgen einer dadurch verzögerten Kenntnisnahme.
§ 18 Beschwerden
foodfyp unterhält ein internes System für die Bearbeitung von Beschwerden der Partner im Sinne des Artikels 11 der Verordnung (EU) 2019/1150. Es steht dem Partner offen für Beschwerden über eine Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch foodfyp, über technische Störungen mit erheblichem Einfluss auf sein Angebot, über Maßnahmen nach § 15, über die Reihenfolge im Feed nach § 10 und über Abrechnungen nach § 8.
Eine Beschwerde reicht der Partner über das Portal oder in Textform an support@foodfyp.com ein. Sie soll den Sachverhalt, den betroffenen Standort und das Anliegen des Partners erkennen lassen.
foodfyp bestätigt den Eingang unverzüglich, prüft die Beschwerde in einer dem Anliegen angemessenen Zeit und teilt dem Partner das Ergebnis einzelfallbezogen in Textform und in klarer, verständlicher Sprache mit. Dauert die Prüfung länger, unterrichtet foodfyp den Partner über den Stand und den voraussichtlichen weiteren Ablauf.
Die Bearbeitung einer Beschwerde ist für den Partner unentgeltlich. Aus der Einreichung einer Beschwerde darf ihm kein Nachteil entstehen.
Die Beschwerde ist keine Voraussetzung dafür, Ansprüche geltend zu machen. Das Recht des Partners, unmittelbar die Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.
§ 19 Schlussbestimmungen
Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf gilt nicht.
Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag. foodfyp bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen.
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag darf der Partner nur mit Zustimmung von foodfyp in Textform auf einen Dritten übertragen. Die Übertragung eines Standorts im Wege einer Betriebsübernahme setzt eine neue Anmeldung nach § 4 voraus.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Diese Bedingungen liegen auch in englischer Sprache vor. Bei Abweichungen zwischen den beiden Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.